Rechtstracker.at

Anl. 15 BVergG 2006

Fassungen
01.02.2006 bis 31.12.2007 — BGBl. I Nr. 17/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1501.03.201620.08.2018 § → § BGBl. I Nr. 7/2016 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Anl. 1505.03.201029.02.2016 § → § BGBl. I Nr. 15/2010
Anl. 1501.01.200804.03.2010 § → § BGBl. I Nr. 86/2007
Anl. 1501.02.200631.12.2007 BGBl. I Nr. 17/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz 2006

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 15

Inkrafttretensdatum

01.02.2006BGBl. I Nr. 17/2006

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007danach: BGBl. I Nr. 86/2007

Abkürzung

BVergG 2006

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

Anhang römisch fünfzehn

Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im

Unterschwellenbereich

A. Die Bekanntmachung hat jedenfalls zu enthalten (zwingende Angaben):

  1. Ziffer eins
    Bezeichnung des Auftraggebers;
  2. Ziffer 2
    Kategorie (Bauleistung, Lieferung, Dienstleistung) sowie Gegenstand der Leistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung (gegebenenfalls Teilleistung) sowie Erfüllungsort und Leistungsfrist; Umstände, die eine besondere Eignung erfordern.
  3. Ziffer 3
    Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer Anerkennung oder Gleichhaltung gemäß den Paragraphen 373 c, 373 d und 373 e GewO 1994, BGBl. Nr. 194, oder einer Bestätigung gemäß Paragraph eins, Absatz 4, der EWR-Architektenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 694 aus 1995,, oder einer Bestätigung gemäß Paragraph eins, Absatz 4, der EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 695 aus 1995,.

B. Im offenen Verfahren hat die Bekanntmachung ergänzend dazu insbesondere folgende Angaben zu enthalten:

  1. Ziffer eins
    Hinweise, wo und wann die zur Verfassung des Angebotes notwendigen Ausschreibungsunterlagen eingesehen oder beschafft werden können oder dass diese über Aufforderung zugesendet werden; allfällige Kosten der Unterlagen;
  2. Ziffer 2
    Datum und Ort für die Einreichung der Angebote;
  3. Ziffer 3
    Zuschlagsfrist;
  4. Ziffer 4
    Zulässigkeit von Teilangeboten;
  5. Ziffer 5
    Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativ- oder Abänderungsangeboten;
  6. Ziffer 6
    Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben (insbesondere Angaben gemäß den Paragraphen 113 bis 115).

C. Im nicht offenen oder im Verhandlungsverfahren hat die Bekanntmachung weiters insbesondere folgende Angaben zu enthalten:

  1. Ziffer eins
    Termin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen;
  2. Ziffer 2
    Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind;
  3. Ziffer 3
    Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind;
  4. Ziffer 4
    Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber;
  5. Ziffer 5
    Auswahlkriterien;
  6. Ziffer 6
    Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben (insbesondere Angaben gemäß den Paragraphen 113 bis 115).

D. Bei der vorherigen Bekanntmachung von Wettbewerben muss ergänzend zu A. enthalten sein:

  1. Ziffer eins
    Art des Wettbewerbes;
  2. Ziffer 2
    Bei offenen Wettbewerben: Frist für den Eingang von Wettbewerbsarbeiten;
  3. Ziffer 3
    Bei nicht offenen Wettbewerben (Wettbewerben mit beschränkter Teilnehmerzahl):
    1. Litera a
      Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Teilnehmer,
    2. Litera b
      gegebenenfalls Namen bereits ausgewählter Teilnehmer,
    3. Litera c
      Auswahlkriterien,
    Frist für den Eingang von Anträgen auf Teilnahme;
  4. Ziffer 4
    Teilnahmeberechtigung;
  5. Ziffer 5
    Beurteilungskriterien;
  6. Ziffer 6
    Absichtserklärung zum weiteren Vergabeverfahren;
  7. Ziffer 7
    Angabe, ob die Teilnehmer Anspruch auf Kostenerstattung haben;
  8. Ziffer 8
    Termine.

E. Beim wettbewerblichen Dialog muss ergänzend zu A. enthalten sein:

  1. Ziffer eins
    Termin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen;
  2. Ziffer 2
    Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind (insbesondere Nachweise gemäß den Paragraphen 70, ff);
  3. Ziffer 3
    Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind;
  4. Ziffer 4
    Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber;
  5. Ziffer 5
    Zuschlagskriterien.

F. In der Bekanntmachung kann enthalten sein:

  1. Ziffer eins
    Nachweise gemäß den Paragraphen 70, ff.

Schlagworte

Alternativangebot

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2015

Gesetzesnummer

20004547

Dokumentnummer

NOR40074573