Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Bosnien-Herzegowina)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 27/2007Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2007,
Typ
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 2
Zum Zwecke einer Förderung und Erweiterung der finanziellen Kooperation ist der österreichische Bundesminister für Finanzen bereit, die Gewährung gebundener Hilfskredite zu konzessionellen Konditionen, welche von der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (OeKB) unter ihrem Exportfinanzierungsverfahren refinanziert werden, zu unterstützen. Ein indikativer Finanzrahmen von bis zu EUR 25,000,000 (Euro fünfundzwanzig Millionen) wird als außerordentliche Maßnahme für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieses Abkommens in Aussicht genommen.
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2014
Dokumentnummer
NOR40086681