Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Bosnien-Herzegowina)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 27/2007 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 176/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2007, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 2008,
Typ
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 2
Zum Zwecke einer Förderung und Erweiterung der finanziellen Kooperation ist der österreichische Bundesminister für Finanzen bereit, die Gewährung gebundener Hilfskredite zu konzessionellen Konditionen, welche von der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (OeKB) unter ihrem Exportfinanzierungsverfahren refinanziert werden, zu unterstützen.
Ein indikativer Finanzrahmen von bis zu EUR 25,000,000 (Euro fünfundzwanzig Millionen) wird als außerordentliche Maßnahme für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieses Abkommens in Aussicht genommen.
Zusätzlich zu dem bestehenden indikativen Finanzrahmen wird auf außerordentlicher Basis ein zusätzlicher Betrag von bis zu EUR 50,000,000 (Euro fünfzig Millionen) bis 31. Oktober 2010 in Aussicht genommen.