Rechtstracker.at

§ 5

Fassungen
01.09.2017 bis 27.08.2019 — BGBl. II Nr. 77/2015
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 5 heute01.09.2020 § → § BGBl. II Nr. 264/2020
§ 528.08.201931.08.2020 § → § BGBl. II Nr. 260/2019
§ 501.09.201727.08.2019 § → § BGBl. II Nr. 77/2015
§ 501.09.201231.08.2017 § → § BGBl. II Nr. 185/2012
§ 522.05.199731.08.2012 § → § BGBl. II Nr. 130/1997
§ 501.06.199521.05.1997 § → § BGBl. Nr. 303/1995
§ 501.04.199331.05.1995 § → § BGBl. Nr. 272/1993
§ 519.08.198931.03.1993 BGBl. Nr. 415/1989 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zeugnisformularverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 77 aus 2015,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.09.2017BGBl. II Nr. 77/2015

Außerkrafttretensdatum

27.08.2019danach: BGBl. II Nr. 260/2019

Index

70/06 Schulunterricht

Text

Abschlußzeugnis

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Das Abschlußzeugnis ist jeweils mit dem Jahreszeugnis über die letzte Schulstufe zu verbinden.
  2. Absatz 2,In das Abschlusszeugnis an Neuen Mittelschulen ist zutreffendenfalls der Vermerk über die Berechtigung zum Übertritt in eine mittlere und/oder höhere Schule nach der 8. Schulstufe aufzunehmen.
  3. Absatz 3,In das Abschlußzeugnis an Berufsschulen sind mit der erforderlichen Ergänzung folgende Vermerke aufzunehmen:
    1. Ziffer eins
      wenn ein Lehrling die letzte Schulstufe der Berufsschule vor Beendigung des Lehrverhältnisses erfolgreich abgeschlossen hat:
      „Er/Sie hat das Bildungsziel der Berufsschule für den Lehrberuf ……………………… erreicht und damit die Berufsschulpflicht in diesem Lehrberuf erfüllt.“;
    2. Ziffer 2
      wenn ein Lehrling in zwei Lehrberufen gemäß Paragraph 5, Absatz 6, des Berufsausbildungsgesetzes gleichzeitig ausgebildet wird und die letzte Schulstufe der Berufsschule für einen Lehrberuf erfolgreich abgeschlossen hat:
      „Er/Sie hat das Bildungsziel der Berufsschule für den Lehrberuf ………………………. erreicht und damit die Berufsschulpflicht in diesem Lehrberuf erfüllt. Für den Lehrberuf ………………………..besteht weiterhin Berufsschulpflicht.“;
    3. Ziffer 3
      wenn ein Lehrling in zwei Lehrberufen gemäß Paragraph 5, Absatz 6, des Berufsausbildungsgesetzes gleichzeitig ausgebildet wird und die letzte Schulstufe in beiden Fachklassen oder die letzte Schulstufe der Fachklasse für beide Lehrberufe erfolgreich abgeschlossen hat:
      „Er/Sie hat das Bildungsziel der Berufsschule für die Lehrberufe …………………..…. erreicht und damit die Berufsschulpflicht in diesen Lehrberufen erfüllt.“ .

Schlagworte

Gewerbeausbildungsrecht

Im RIS seit

23.04.2015

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2019

Gesetzesnummer

10009680

Dokumentnummer

NOR40170026