im Unterricht in Werkstätte, „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ und „Schulautonome Vertiefungen“ an den Höheren Lehranstalten für Mode, den Fachschulen für Mode, den Kollegs für Mode sowie den Aufbaulehrgängen für Mode, in „Atelier für räumliches Gestalten“, „Atelier für flächiges Gestalten“ und „Schulautonomer Schwerpunkt“ (soweit nicht computerunterstützt) an den Höheren Lehranstalten für Kunst und Gestaltung, in „Experimentelle Gestaltung“ sowie im Bereich „Atelier und Produktion“ am Kolleg für Kunst und Gestaltung, in „Produktmanagement und Projektatelier“ an den Höheren Lehranstalten für Produktmanagement und Produktion sowie in „Praktikum“ an den Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten bei einer Klassenschülerzahl von 20 Schülern, sofern nicht lit. a bis d Anwendung finden;im Unterricht in Werkstätte, „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ und „Schulautonome Vertiefungen“ an den Höheren Lehranstalten für Mode, den Fachschulen für Mode, den Kollegs für Mode sowie den Aufbaulehrgängen für Mode, in „Atelier für räumliches Gestalten“, „Atelier für flächiges Gestalten“ und „Schulautonomer Schwerpunkt“ (soweit nicht computerunterstützt) an den Höheren Lehranstalten für Kunst und Gestaltung, in „Experimentelle Gestaltung“ sowie im Bereich „Atelier und Produktion“ am Kolleg für Kunst und Gestaltung, in „Produktmanagement und Projektatelier“ an den Höheren Lehranstalten für Produktmanagement und Produktion sowie in „Praktikum“ an den Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten bei einer Klassenschülerzahl von 20 Schülern, sofern nicht Litera a bis d Anwendung finden;
im Gegenstand Werkstätte an gewerblichen und technischen Lehranstalten sowie an der Höheren Lehranstalt für Landtechnik, in praktischen Bauarbeiten (Bauhof) an technischen Lehranstalten, einschließlich vergleichbarer Werkstätten an Werkschulheimen, in „Atelier und Produktion“, „Baupraxis und Produktionstechnik“, „Prototypenbau medizintechnischer Systeme“, „Prototypenbau elektronischer Systeme“, „Werkstätte und Produktionstechnik“, „Computerpraktikum“, „Flugzeugrestauration“, „Technische Informatik“, „Medienproduktion“, „Schweißtechnik“ sowie „Fertigung und Produktion“ an Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, in „Produktion und Technologie-Praktikum“ an der Höheren Lehranstalt für Wein- und Obstbau sowie in „Gartenbau- und Landwirtschaftspraktikum“ an der Höheren Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft hat die Schülergruppe 11 Schüler mit einer zulässigen Abweichung von 3 nach oben und 1 nach unten,
im Laboratorium und Werkstättenlaboratorium, in den Werkstättenlaboratorium-Anteilen der Gegenstände „Prototypenbau medizintechnischer Systeme“, „Prototypenbau elektronischer Systeme“, „Medienproduktion“ sowie „Werkstätte und Produktionstechnik“ an Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, in den Übungen Chemie und Physik an allgemeinbildenden höheren Schulen, in „Gartenbau- und Blumenbinderei-Praktikum“ an der Höheren Lehranstalt für Gartenbau im I. und II. Jahrgang sowie im land- und forstwirtschaftlichen Praktikum an den übrigen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten hat die Schülergruppe 9 Schüler mit einer zulässigen Abweichung von 2 nach oben und unten,im Laboratorium und Werkstättenlaboratorium, in den Werkstättenlaboratorium-Anteilen der Gegenstände „Prototypenbau medizintechnischer Systeme“, „Prototypenbau elektronischer Systeme“, „Medienproduktion“ sowie „Werkstätte und Produktionstechnik“ an Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, in den Übungen Chemie und Physik an allgemeinbildenden höheren Schulen, in „Gartenbau- und Blumenbinderei-Praktikum“ an der Höheren Lehranstalt für Gartenbau im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang sowie im land- und forstwirtschaftlichen Praktikum an den übrigen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten hat die Schülergruppe 9 Schüler mit einer zulässigen Abweichung von 2 nach oben und unten,
in Werkstätte, praktischen Bauarbeiten (Bauhof), Laboratorium und Werkstättenlaboratorium, an Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten in den Gegenständen „Prototypenbau medizintechnischer Systeme“, „Prototypenbau elektronischer Systeme“, „Medienproduktion“ sowie „Werkstätte und Produktionstechnik“ und den Werkstättenanteilen der Gegenstände „Atelier und Produktion“, „Baupraxis und Produktionstechnik“, „Computerpraktikum“, „Flugzeugrestauration“, „Technische Informatik“, „Schweißtechnik“ sowie „Fertigung und Produktion“ sowie an den Höheren Lehranstalten für Tourismus, den Aufbaulehrgängen für Tourismus sowie den Kollegs für Tourismus in „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ sowie „Betriebspraktikum“ an den Hotelfachschulen bei besonderer Gefährdung oder besonderen pädagogischen Anforderungen hat die Schülergruppe 6 Schüler mit einer zulässigen Abweichung von 2 nach oben und 1 nach unten,
an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ hat bei besonderer Gefährdung die Schülergruppe 6 Schüler mit einer zulässigen Abweichung von 2 nach oben und 1 nach unten,
(Anm.: lit. e aufgehoben durch BGBl. II Nr. 209/2014)Anmerkung, Litera e, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 209 aus 2014,) zu umfassen; sofern aus Sicherheitsgründen und unter Bedachtnahme auf die Raumsituation oder Ausstattung die Notwendigkeit besteht, kann die Schulbehörde erster Instanz im Falle der lit. c und d die Gruppengröße mit 4 Schülern festlegen,zu umfassen; sofern aus Sicherheitsgründen und unter Bedachtnahme auf die Raumsituation oder Ausstattung die Notwendigkeit besteht, kann die Schulbehörde erster Instanz im Falle der Litera c und d die Gruppengröße mit 4 Schülern festlegen,