Rechtstracker.at

§ 22 NEHG-DV 2022

Fassungen
01.10.2022 bis 30.06.2023 — BGBl. II Nr. 366/2022 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 2201.07.202330.12.2025 § → § BGBl. II Nr. 208/2023 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 334/2025
§ 2201.10.202230.06.2023 BGBl. II Nr. 366/2022 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

NEHG-Durchführungsverordnung 2022

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 366 aus 2022,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 22

Inkrafttretensdatum

01.10.2022BGBl. II Nr. 366/2022

Außerkrafttretensdatum

30.06.2023danach: BGBl. II Nr. 208/2023

Abkürzung

NEHG-DV 2022

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Beachte

zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 29

Text

Befreiung für diplomatische oder konsularische Zwecke

Paragraph 22,

  1. Absatz eins,Für die Befreiung für Mineralöle und Kraft- oder Heizstoffe für diplomatische oder konsularische Zwecke gemäß Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 5, NEHG 2022 und Erdgas für diplomatische oder konsularische Zwecke gemäß Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 19, NEHG 2022 gelten die dazu in den Energieabgaben und im Bundesgesetz über die internationale Steuervergütung (IStVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2021,, vorgesehenen Regelungen und Vergütungsverfahren sinngemäß.
  2. Absatz 2,Berechtigte Diplomaten, ausländische diplomatische Vertretungsbehörden sowie begünstigte internationale Einrichtungen haben sich für die Zwecke der Inanspruchnahme der Befreiung auf NEIS als Befreiungsmaßnahmenteilnehmer zu registrieren. Nur nach der erfolgten Registrierung auf NEIS kann der berechtigte Diplomat, die diplomatische Vertretungsbehörde sowie die begünstigte internationale Einrichtung die Befreiung für sich sowie den ihr zurechenbaren Diplomaten beantragen.
  3. Absatz 3,Die Höhe der Befreiung entspricht dem Ausgabewert von nationalen Emissionszertifikaten gemäß Paragraph 10, NEHG 2022, der zum Zeitpunkt der Lieferung der Energieträger an die Befreiungsmaßnahmenteilnehmer anwendbar ist. Dazu ist im Antrag die Menge an Energieträgern anzugeben, welche für die diplomatischen und konsularischen Zwecke im Antragszeitraum bezogen worden sind. Auf Aufforderung der belangten Behörde können die Antragsteller dazu aufgefordert werden, Liefernachweise für die bezogenen Energieträger vorzuweisen.
  4. Absatz 4,Abweichend von Absatz eins, können die Anträge auf Vergütung jeweils für ein Kalenderjahr im Nachhinein gestellt werden. Die Antragstellung ist frühestens ab dem 15. April des Folgejahres möglich. Die Anträge müssen dabei spätestens bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres gestellt werden.
  5. Absatz 5,Die zuständige Behörde prüft das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung für diplomatische oder konsularische Zwecke insbesondere unter Bezugnahme der Daten aus den Energieabgaben und genehmigt die Gewährung der Befreiung mit Bescheid.

Schlagworte

Kraftstoff

Im RIS seit

30.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2023

Gesetzesnummer

20012027

Dokumentnummer

NOR40247272