Norm Einrichtung der Gerichtsbehörden× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Einrichtung der Gerichtsbehörden Fassungen (Gesetz) ab 10.07.1945 — RGBl. Nr. 10/1853 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.03.1993 § → § StGBl. Nr. 47/1945 12.02.199328.02.1993 § → § BGBl. Nr. 91/1993 10.07.194511.02.1993 RGBl. Nr. 10/1853 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 11.02.1993 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenD.Allerhöchste Bestimmungen über die Einrichtung der Gerichtsbehörden.(Festgesetzt mit Allerhöchster Entschließung vom 14. September 1852.)§ 1§. 1.§. 2.§ 2§ 3§. 4.§ 4§ 5§ 6§. 6.§ 7§. 7.§ 8§. 8.§ 9§. 9.§ 10§. 10.§ 11§. 11.§ 12§. 12.§ 13§. 13.§ 14§. 14.§ 15§. 15.§ 16§. 16.§ 17§. 17.§ 18§. 18.§ 19§. 19.§ 20§. 20.§ 21§. 21.§ 22§. 22.§ 23§. 23.