Norm Ermächtigung der Bundesregierung und Bundesminister zum Abschluß von Staatsverträgen× ▾ ‹›Gliederung Ermächtigung der Bundesregierung und Bundesminister zum Abschluß von Staatsverträgen Fassungen (Gesetz) ab 12.01.1921 — BGBl. Nr. 49/1921 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute12.01.1921 BGBl. Nr. 49/1921 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 12.01.1921 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1