Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag über Spitzbergen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 117/1930Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1930,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
19/12 Gebietsansprüche
Text
Artikel 5.
Die Hohen Vertragschließenden Teile erkennen die Nützlichkeit einer internationalen meteorologischen Station in den im Artikel 1 genannten Gebieten an. Die Errichtung dieser Station wird Gegenstand eines späteren Abkommens sein.
Ebenso werden durch Abkommen die Bedingungen festgelegt werden, unter denen in den genannten Gebieten wissenschaftliche Forschungen vorgenommen werden dürfen.
Zuletzt aktualisiert am
22.07.2016
Dokumentnummer
NOR12002647
alte Dokumentnummer
N1193015174P