(1)Absatz eins,Als Funktionäre einer sonstigen Gliederung, Organisation oder eines sonstigen angeschlossenen Verbandes, die nach § 4, Abs. (1), lit. c, des Verbotsgesetzes 1947 in besonderen Listen verzeichnet werden, sind die Funktionäre der Stamm-Hitlerjugend, des NS.-Deutschen Dozentenbundes, des NS.-Deutschen Studentenbundes, der NS.-Frauenschaft, der Nationalsozialistischen Betriebszellen-Organisation (NSBO), der NS.-Hago, des Kampfringes (Hilfsbund) der Deutsch-Österreicher im Reiche, des Volksbundes für das Deutschtum im Auslande (VDA), des NS.-Reichsbundes für Leibesübungen, der NS.-Schwesternschaft, der Deutschen Studentenschaft, des NS.-Altherrenbundes, des Deutschen Gemeindetages, des NS.-Deutschen Ärztebundes e. V., des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes (Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e. V.), des NS.-Lehrerbundes e. V., der NS.-Volkswohlfahrt e. V., der NS.-Kriegsopferversorgung e. V., des Reichsbundes der Deutschen Beamten e. V., des NS.-Bundes Deutsche Technik und der Deutschen Arbeitsfront von dem einem Ortsgruppenleiter der NSDAP entsprechenden Rang aufwärts anzusehen.Als Funktionäre einer sonstigen Gliederung, Organisation oder eines sonstigen angeschlossenen Verbandes, die nach Paragraph 4,, Abs. (1), Litera c,, des Verbotsgesetzes 1947 in besonderen Listen verzeichnet werden, sind die Funktionäre der Stamm-Hitlerjugend, des NS.-Deutschen Dozentenbundes, des NS.-Deutschen Studentenbundes, der NS.-Frauenschaft, der Nationalsozialistischen Betriebszellen-Organisation (NSBO), der NS.-Hago, des Kampfringes (Hilfsbund) der Deutsch-Österreicher im Reiche, des Volksbundes für das Deutschtum im Auslande (VDA), des NS.-Reichsbundes für Leibesübungen, der NS.-Schwesternschaft, der Deutschen Studentenschaft, des NS.-Altherrenbundes, des Deutschen Gemeindetages, des NS.-Deutschen Ärztebundes e. römisch fünf., des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes (Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e. römisch fünf.), des NS.-Lehrerbundes e. römisch fünf., der NS.-Volkswohlfahrt e. römisch fünf., der NS.-Kriegsopferversorgung e. römisch fünf., des Reichsbundes der Deutschen Beamten e. römisch fünf., des NS.-Bundes Deutsche Technik und der Deutschen Arbeitsfront von dem einem Ortsgruppenleiter der NSDAP entsprechenden Rang aufwärts anzusehen.