Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten des Europarates (2. Protokoll)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 13/1959Bundesgesetzblatt Nr. 13 aus 1959,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
ARTIKEL 5
Dieses Protokoll wird zur Unterzeichnung durch die Mitglieder des Europarates aufgelegt; diese können ihre Mitgliedschaft hiezu begründen:
durch Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Ratifikation oder
durch Unterzeichnung unter Vorbehalt der Ratifikation und nachfolgende Ratifikation.
Die Ratifikationsurkunden werden beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt.
Zuletzt aktualisiert am
30.08.2012
Dokumentnummer
NOR12005920
Alte Dokumentnummer
N1195913026P