Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auslandseinsatzgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 233/1965 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 55/2001Bundesgesetzblatt Nr. 233 aus 1965, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Inkrafttretensdatum
01.07.1990
Außerkrafttretensdatum
30.06.2001aufgehoben durch BGBl. I Nr. 55/2001
Index
12/03 Entsendung ins Ausland
Text
§ 2. (1) Wehrpflichtige können sich zu einem außerordentlichen Präsenzdienst im Sinne des § 1 freiwillig melden. Diese Meldungen sind schriftlich beim Bundesministerium für Landesverteidigung einzubringen und von diesem evident zu halten.Paragraph 2, (1) Wehrpflichtige können sich zu einem außerordentlichen Präsenzdienst im Sinne des Paragraph eins, freiwillig melden. Diese Meldungen sind schriftlich beim Bundesministerium für Landesverteidigung einzubringen und von diesem evident zu halten.
(2)Absatz 2,Wehrpflichtige, die sich zu einem außerordentlichen Präsenzdienst im Sinne des § 1 gemeldet haben, können vom Bundesminister für Landesverteidigung mit Einberufungsbefehl zu einem außerordentlichen Präsenzdienst im Sinne des § 1 einberufen werden.Wehrpflichtige, die sich zu einem außerordentlichen Präsenzdienst im Sinne des Paragraph eins, gemeldet haben, können vom Bundesminister für Landesverteidigung mit Einberufungsbefehl zu einem außerordentlichen Präsenzdienst im Sinne des Paragraph eins, einberufen werden.
(3)Absatz 3,Die freiwillige Meldung kann vom Wehrpflichtigen ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden. Diese Zurückziehung ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung einzubringen und wird wirksam, wenn sie spätestens bis zum Ablauf des dem Einberufstermin vorangegangenen Tages eingelangt ist. Mit ihrem Einlangen tritt der Einberufungsbefehl außer Kraft.
(4)Absatz 4,Vor der Einberufung ist die Dienstfähigkeit des Wehrpflichtigen auf Grund einer ärztlichen Untersuchung festzustellen.
Dokumentnummer
NOR12013234
Alte Dokumentnummer
N1199011300H