Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 256/1969Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1969,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
19/05 Menschenrechte
Beachte
Verfassungsbestimmung
Text
ARTIKEL VIARTIKEL römisch sechs
1.Ziffer eins Dieses Übereinkommen tritt am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung der sechsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
2.Ziffer 2 Für jeden Staat, der das Übereinkommen nach Hinterlegung der sechsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde ratifiziert oder ihm beitritt, tritt das Übereinkommen am neunzigsten Tag nach der Hinterlegung seiner Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
19.10.2015
Dokumentnummer
NOR12006993
alte Dokumentnummer
N1196917550S