Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Konsularvertrag zwischen Österreich und Ungarn
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 146/1977Bundesgesetzblatt Nr. 146 aus 1977,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Text
Artikel 10
(1)Absatz eins,Die Bestimmungen dieses Vertrages über die Rechte und Aufgaben des Konsuls erstrecken sich auch auf das Mitglied des diplomatischen Personals der diplomatischen Vertretung des Entsendestaates, das im Empfangsstaat mit der Durchführung konsularischer Aufgaben betraut worden ist.
(2)Absatz 2,Durch die konsularische Tätigkeit der im Absatz 1 bezeichneten Person werden ihre diplomatischen Vorrechte und Immunitäten nicht berührt.
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2012
Dokumentnummer
NOR12009006
alte Dokumentnummer
N1197717238S