Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Entwicklungshilfe - technische Zusammenarbeit (Indonesien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 220/1981Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1981,
Inkrafttretensdatum
01.06.1981
Index
19/18 Entwicklungshilfe
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK INDONESIEN ÜBER TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 220/1981
Ratifikationstext
Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Art. 8 Abs. 1 am 1. Juni 1981 in Kraft.Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, Absatz eins, am 1. Juni 1981 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Indonesien,
in Anerkennung der zwischen den beiden Ländern bestehenden traditionellen Bande als Grundlage einer engeren und wirksamen Zusammenarbeit,
vom Wunsche getragen, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu vertiefen und
unter Berücksichtigung des beiderseitigen Nutzens, der einer engeren technischen Zusammenarbeit zwischen ihnen entspringen würde;
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Dokumentnummer
NOR11000725
alte Dokumentnummer
N1198119132S