Ausgaben für größere Reparaturen und Erneuerungen während des Jahres 2000 werden gemäß Artikel 3 Abs. 2 lit. a des Abkommens von 1981, abgeändert durch den Notenwechsel vom 15. Oktober 1996, dh. im Laufe des Jahres 2001, in gleichen Teilen von der Regierung, den VN, der IAEO und der UNIDO, jedoch unter Bedachtnahme darauf, dass für die VN, die IAEO und die UNIDO je eine Obergrenze von US-$ 300 000 für rückzuerstattende Ausgaben besteht, dem Fonds rückerstattet.Ausgaben für größere Reparaturen und Erneuerungen während des Jahres 2000 werden gemäß Artikel 3 Absatz 2, Litera a, des Abkommens von 1981, abgeändert durch den Notenwechsel vom 15. Oktober 1996, dh. im Laufe des Jahres 2001, in gleichen Teilen von der Regierung, den VN, der IAEO und der UNIDO, jedoch unter Bedachtnahme darauf, dass für die VN, die IAEO und die UNIDO je eine Obergrenze von US-$ 300 000 für rückzuerstattende Ausgaben besteht, dem Fonds rückerstattet.