Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Einräumung von Privilegien und Immunitäten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 514/1982Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
12/02 Privilegien, Immunitäten
Text
§ 4.Paragraph 4,
In dem Ausmaß, als dies ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Aufgaben des Büros erforderlich ist, kann die Liga der Arabischen Staaten, ohne irgendwelchen Kontrollen oder Vorschriften unterworfen zu sein,
jegliche Zahlungsmittel auf gesetzlich zulässigem Wege erwerben, besitzen und über sie verfügen;
über Guthaben in jeder beliebigen Währung verfügen;
ihre Zahlungsmittel nach oder aus Österreich oder innerhalb Österreichs übertragen.
Schlagworte
Geldübertragung, Geldtransfer
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2013
Dokumentnummer
NOR12010333
alte Dokumentnummer
N11982173330