Norm Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen Kundmachung BGBl. III Nr. 40/2008 · 03.04.2008▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. III Nr. 40/2008 03.04.2008 Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V) 1 Einheit BGBl. III Nr. 37/2005 17.03.2005 Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können 1 Einheit BGBl. III Nr. 17/1999 26.01.1999 17. Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Erklärungen; Protokoll vom 13. Oktober 1995 über blindmachende Laserwaffen (Protokoll IV) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Erklärung 2 Einheiten BGBl. Nr. 464/1983 20.09.1983 464. Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können sowie Protokolle I, II samt Technischer Anlage hiezu und Protokoll III Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9Art. 10Art. 11 Anl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 4Anl. 5