Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 37/1988Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1988,
Typ
Vertrag – Kommission der EG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel 4
Diese Privilegien und Immunitäten werden unter der Voraussetzung eingeräumt, daß gemäß den Bestimmungen des Artikels 17 des Protokolls über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Gemeinschaften, das dem am 8. April 1965 in Brüssel geschlossenen Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften angeschlossen ist, die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften der Mission der Republik Österreich bei den Europäischen Gemeinschaften, ihrem Leiter und den Mitgliedern ihres Personals, einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, dieselben Privilegien und Immunitäten gewähren.
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2012
Dokumentnummer
NOR12012307
alte Dokumentnummer
N1198810338A