Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 357/1988Bundesgesetzblatt Nr. 357 aus 1988,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
19/17 Gebietskörperschaften
Text
ARTIKEL 7
Voraussetzungen für die Mandatsausübung auf lokaler Ebene
1. Die Vorschriften über die Ausübung des Mandats sollen den gewählten lokalen Vertretern die freie Ausübung ihres Mandats gewährleisten.
2. Sie sollen eine angemessene finanzielle Entschädigung für durch Mandatsausübung entstandene Kosten sowie gegebenenfalls für Verdienstentgang oder ein Entgelt für geleistete Arbeit und eine entsprechende soziale Absicherung vorstellen.
3. Mit dem Mandat der lokalen Abgeordneten unvereinbare Ämter und Tätigkeiten können nur durch Gesetz oder grundlegende Rechtsprinzipien bestimmt werden.
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2016
Dokumentnummer
NOR12012373
Alte Dokumentnummer
N1198810440A