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Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes

Kundmachung
BGBl. Nr. 295/1993 · 07.05.1993
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BGBl. Nr. 295/1993 07.05.1993 295. Verordnung: Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes Stammfassung
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