Norm Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes× ▾ ‹›Gliederung Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes Kundmachung BGBl. Nr. 295/1993 · 07.05.1993▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 295/1993 07.05.1993 295. Verordnung: Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1