Norm Exekution gegen den Erben vor Einantwortung× ▾ ‹›Gliederung Exekution gegen den Erben vor Einantwortung Fassungen (Gesetz) ab 03.06.1846 — JGS Nr. 968/1846 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 03.06.184630.09.2000 JGS Nr. 968/1846 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 59/2000 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 03.06.1846 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1