Norm Auslieferung von Verbrechern× ▾ ‹›Gliederung Auslieferung von Verbrechern Kundmachung BGBl. Nr. 238/1935 · 25.06.1935▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 238/1935 25.06.1935 Zusatzabkommen zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Auslieferung flüchtiger Verbrecher. 1 Einheit RGBl. Nr. 185/1902 23.09.1902 Additional-Erklärung zu dem zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem vereinigten Königreiche von Großbritannien und Irland wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern abgeschlossenen Staatsvertrage vom 3. December 1873, R. G. Bl. Nr. 34 vom Jahre 1874 1 Einheit RGBl. Nr. 34/1874 16.04.1874 Staatsvertrag zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem vereinigten Königreiche von Großbritannien und Irland, wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9Art. 10Art. 11Art. 12Art. 13Art. 14Art. 15Art. 16Art. 17Art. 18