Norm Übereinkommen zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen Kundmachung BGBl. Nr. 192/1950 · 18.10.1950▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 192/1950 18.10.1950 192. Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf am 12. September 1923 abgeschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen. 8 Einheiten BGBl. Nr. 158/1925 19.05.1925 Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen. Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9Art. 10Art. 11Art. 12Art. 13Art. 14Art. 15Art. 16