Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Notare, Notariatskandidaten - Einrichtung, Führung der Verzeichnisse
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 47/1928Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1928,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Text
§ 3.Paragraph 3,
Das Verzeichnis der Notariatskandidaten hat zu enthalten:
Juridische Staatsprüfungen (Tag der Ablegung, Erfolg); Erlangung des juridischen Doktorgrades; Notariats-, Rechtsanwalts- oder Richteramtsprüfung (Tag der Ablegung, Erfolg).
Bei welchem Notar verwendet? (Eintritt in die Kanzlei, Austritt aus der Kanzlei, Unterbrechung der Praxis.).
Anderweitige nach § 6 der Notariatsordnung anrechenbare Praxis.Anderweitige nach Paragraph 6, der Notariatsordnung anrechenbare Praxis.
Beginn der Substitutionsfähigkeit, Angelobung als Substitut.
Gutachten über Fähigkeit und Verwendung.
Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen (Verhängung, Löschung); gerichtliche Strafen.
Tag der Ernennung zum Notar.
Anmerkung
1. Zu Abs. 4: Das Doktorat ist nicht Voraussetzung für die Ernennung zum Notar; es genügt die Zurücklegung der Staatsprüfungen bzw. nunmehr des Diplomstudiums nach dem BG BGBl. Nr. 140/1978. Das Doktorat wird also allenfalls als Nachweis besonderer Fähigkeiten und Kenntnisse bei der Aufnahme in die Besetzungsvorschläge (§ 11 Abs. 3 NO, RGBl. Nr. 75/1871) berücksichtigt und deswegen im Verzeichnis vermerkt. Außerdem verkürzt das Doktoratsstudium nach dem BG BGBl. Nr. 140/1978 nunmehr seit dem NPG, BGBl. Nr. 522/1987, und den damit vorgenommenen Änderungen der NO, RGBl. Nr. 75/1871, die Praxiszeit (§ 6 Abs. 3 Z 3 NO) und sind auch die Rigorosenfächer auf die mündliche Notariatsprüfung anrechenbar (§ 21 NPG).
2. Zu Abs. 4: Seit dem NPG, BGBl. Nr. 522/1987, und den damit vorgenommenen Änderungen der NO, RGBl. Nr. 75/1871, ist die Ablegung der Notariatsprüfung zwingende Voraussetzung für das Notariat. Sie wird nur mehr durch die entsprechende Ergänzungsprüfung nach dem BARG, BGBl. Nr. 523/1987, ersetzt, nicht mehr jedoch durch die
Rechtsanwalts- oder Richteramtsprüfung allein.
Schlagworte
Vorname, Notariatsprüfung, Rechtsanwaltsprüfung
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2013
Dokumentnummer
NOR12023650
alte Dokumentnummer
N2192818736R