Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auslieferungsabkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 324/1969 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 159/2000Bundesgesetzblatt Nr. 324 aus 1969, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Text
ARTIKEL 4
Ein flüchtiger Rechtsbrecher wird nicht ausgeliefert,
wenn die Tat, derentwegen um seine Auslieferung ersucht wird, zur Tatzeit weder nach dem Recht des ersuchenden Staates noch nach dem Recht des ersuchten Staates strafbar war;
wenn die Tat, derentwegen um seine Auslieferung ersucht wird, eine rein militärische strafbare Handlung darstellt;
wenn wegen der Tat, derentwegen um seine Auslieferung ersucht wird, im ersuchenden oder im ersuchten Staat bereits die Hauptverhandlung gegen ihn durchgeführt und er dabei freigesprochen oder abgestraft wurde;
wenn gegen ihn wegen der Tat, derentwegen um seine Auslieferung ersucht wird, im ersuchten Staat ein Strafverfahren anhängig ist;
wenn wegen der Tat, derentwegen um seine Auslieferung ersucht wird, vor dem für seine Übergabe festgesetzten Zeitpunkt nach dem Recht des ersuchenden oder des ersuchten Staates die Strafverfolgung oder Strafvollstreckung verjährt ist oder aus einem anderen Rechtsgrund die Strafverfolgung oder Strafvollstreckung unterbleibt;
wegen einer strafbaren Handlung, derentwegen er in Abwesenheit verurteilt wurde;
wenn nach Ansicht des ersuchten Staates
die Tat, derentwegen um seine Auslieferung ersucht wird, eine strafbare Handlung politischen Charakters ist,
das Auslieferungsersuchen gestellt wurde, um ihn wegen einer strafbaren Handlung politischen Charakters zu verfolgen oder zu bestrafen,
das Auslieferungsersuchen gestellt wurde, um ihn wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Meinung zu verfolgen oder zu bestrafen, oder seine Lage aus einem dieser Gründe beeinträchtigt werden kann.
Dokumentnummer
NOR12027964
Alte Dokumentnummer
N2196913405T