Kurztitel
Gewerblicher Rechtsschutz - Herkunftsbezeichnungen - Zusatzprotokoll (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 348/1972Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1972,
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Langtitel
ZUSATZPROTOKOLL ZUM ÖSTERREICHISCH-ITALIENISCHEN ABKOMMEN ÜBER GEOGRAPHISCHE HERKUNFTSBEZEICHNUNGEN UND BENENNUNGEN BESTIMMTER ERZEUGNISSE VOM 1. FEBRUAR 1952
StF: BGBl. Nr. 348/1972 (NR: GP XII RV 1 AB 211 S. 20. BR: S. 296.)
Sonstige Textteile
Nachdem das am 17. Dezember 1969 in Wien unterzeichnete Zusatzprotokoll zum österreichisch-italienischen Abkommen über geographische Herkunftsbezeichnungen und Benennungen bestimmter Erzeugnisse vom 1. Feber 1952 samt Anhängen I und II, welches also lautet:Nachdem das am 17. Dezember 1969 in Wien unterzeichnete Zusatzprotokoll zum österreichisch-italienischen Abkommen über geographische Herkunftsbezeichnungen und Benennungen bestimmter Erzeugnisse vom 1. Feber 1952 samt Anhängen römisch eins und römisch zwei, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Vertragswerk für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 27. Feber 1971
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Zusatzprotokoll wurden am 9. August 1972 ausgetauscht; das Protokoll ist daher gemäß seinem vorletzten Absatz am 8. September 1972 in Kraft getreten.
Das österreichisch-italienische Abkommen über geographische Herkunftsbezeichnungen und Benennungen bestimmter Erzeugnisse vom 1. Feber 1952 ist in BGBl. Nr. 235/1954 kundgemacht, die Internationale Konvention von Stresa vom 1. Juni 1951 in BGBl. Nr. 135/1955.Das österreichisch-italienische Abkommen über geographische Herkunftsbezeichnungen und Benennungen bestimmter Erzeugnisse vom 1. Feber 1952 ist in Bundesgesetzblatt Nr. 235 aus 1954, kundgemacht, die Internationale Konvention von Stresa vom 1. Juni 1951 in Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1955,.