Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rechtshilfe in Strafsachen (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 36/1977Bundesgesetzblatt Nr. 36 aus 1977,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Text
Artikel XIArtikel römisch elf
(zu Artikel 14 des Übereinkommens)
(1)Absatz eins,In Zustellungsersuchen wird bei den Angaben über den Gegenstand und den Grund des Ersuchens auch die Art des zuzustellenden Schriftstückes sowie die Stellung des Empfängers im Verfahren bezeichnet.
(2)Absatz 2,Einem Ersuchen um Durchsuchung oder Beschlagnahme von Beweisstücken oder Schriftstücken wird eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der richterlichen Anordnung beigefügt.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2014
Dokumentnummer
NOR12031164
Alte Dokumentnummer
N2197715449R