Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 348/1979Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1979,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 67Artikel 67
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Artikel 67
Unterzeichnung und Sprachen
(1)Absatz eins,a) Dieser Vertrag wird in einer Urschrift in englischer und französischer Sprache unterzeichnet, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
b)Litera b Amtliche Texte werden vom Generaldirektor nach Beratung mit den beteiligten Regierungen in deutscher, japanischer, portugiesischer, russischer und spanischer Sprache sowie in anderen Sprachen hergestellt, die die Versammlung bestimmen kann.
(2)Absatz 2,Dieser Vertrag liegt bis zum 31. Dezember 1970 in Washington zur Unterzeichnung auf.
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2016
Dokumentnummer
NOR12031921
Alte Dokumentnummer
N2197928036S