Kurztitel
Rechtshilfe in Strafsachen (Frankreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 331/1985Bundesgesetzblatt Nr. 331 aus 1985,
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Langtitel
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zu dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959
StF: BGBl. Nr. 331/1985 (NR: GP XVI RV 401 AB 535 S. 75. BR: AB 2948 S. 456.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 1985 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 18 Absatz 2 am 1. Oktober 1985 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsident der Französischen Republik
in dem Wunsch, die Anwendung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen *), im folgenden als „Europäisches Übereinkommen“ bezeichnet, im Verhältnis zwischen den beiden Staaten zu erleichtern und dessen Bestimmungen gemäß Artikel 26 Absatz 3 zu ergänzen, sind übereingekommen, einen Vertrag zu schließen und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 41/1969*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1969,