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Rechtshilfe in Strafsachen (Frankreich)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.10.1985 — BGBl. Nr. 331/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.10.1985 BGBl. Nr. 331/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen (Frankreich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 331 aus 1985,

Typ

Vertrag – Frankreich

Inkrafttretensdatum

01.10.1985

Außerkrafttretensdatum

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Langtitel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zu dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959

StF: BGBl. Nr. 331/1985 (NR: GP XVI RV 401 AB 535 S. 75. BR: AB 2948 S. 456.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 1985 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 18 Absatz 2 am 1. Oktober 1985 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

der Präsident der Französischen Republik

in dem Wunsch, die Anwendung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen *), im folgenden als „Europäisches Übereinkommen“ bezeichnet, im Verhältnis zwischen den beiden Staaten zu erleichtern und dessen Bestimmungen gemäß Artikel 26 Absatz 3 zu ergänzen, sind übereingekommen, einen Vertrag zu schließen und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben:

______________________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1969,

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10002697

Dokumentnummer

NOR11002720

alte Dokumentnummer

N2198514222P