Rechtstracker.at

Art. 16

Fassungen
ab 01.11.1985 — BGBl. Nr. 406/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 16 heute01.11.1985 BGBl. Nr. 406/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Norwegen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 406 aus 1985,

Typ

Vertrag – Norwegen

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 16

Inkrafttretensdatum

01.11.1985BGBl. Nr. 406/1985

Außerkrafttretensdatum

Index

29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Text

Vollstreckbare Urkunden

Artikel 16

  1. Absatz eins,Die in Österreich errichteten und vollstreckbaren Notariatsakte werden in Norwegen vollstreckt, wenn der Vollstreckung die öffentliche Ordnung nicht entgegensteht.
  2. Absatz 2,Folgende in Norwegen errichteten und vollstreckbaren Urkunden werden in Österreich vollstreckt, wenn der Vollstreckung die öffentliche Ordnung nicht entgegensteht:
    1. Litera a
      Schuldscheine (gjeldsbrev), die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme lauten und in denen sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft, sofern die Unterschrift des Schuldners durch eine Behörde oder durch einen öffentlichen Notar beglaubigt worden ist;
    2. Litera b
      die im Rahmen eines Strafverfahrens von einer Strafverfolgungsbehörde erlassenen Aufträge (forelegg) an den Beschuldigten zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme als Entschädigung an den durch die strafbare Handlung Geschädigten, sofern sich der Beschuldigte zu dieser Zahlung schriftlich bereit erklärt hat.
  3. Absatz 3,Auf die Vollstreckung sind die Artikel 12 bis 15 sinngemäß anzuwenden.

Anmerkung

1. Zu Abs. 2 lit. a kommt - als Behörde - die Landpolizei oder ein Schlichtungsausschuß in Betracht.
2. Die im Abs. 2 lit. b genannten Aufträge können von einem Staatsanwalt oder einem Beamten der gerichtlichen Polizei erlassen werden.

Schlagworte

ordre public, Privatbeteiligung

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2014

Gesetzesnummer

10002715

Dokumentnummer

NOR12034002

Alte Dokumentnummer

N2198523304S