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Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Belgien)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.08.1998 — BGBl. III Nr. 115/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.08.1998 BGBl. III Nr. 115/1998 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Belgien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 115 aus 1998,

Typ

Vertrag – Belgien

Inkrafttretensdatum

01.08.1998

Außerkrafttretensdatum

Index

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen

Langtitel

ZUSATZABKOMMEN ÜBER RECHTSHILFE UND RECHTLICHE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN ZUM HAAGER ÜBEREINKOMMEN VOM 1. MÄRZ 1954 BETREFFEND DAS VERFAHREN IN BÜRGERLICHEN RECHTSSACHEN

StF: BGBl. III Nr. 115/1998 (NR: GP XVII RV 1115 VV S. 132. BR: AB 3825 S. 526.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Juni 1998 ausgetauscht; das Zusatzabkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, Absatz 2, mit 1. August 1998 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

Seine Majestät der König der Belgier,

In dem Bestreben, die freundschaftlichen Beziehungen und die rechtliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zu fördern,

Von dem Wunsche geleitet, insbesondere die Fragen betreffend die Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen zu regeln und die Anwendung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen 1) zu erleichtern,

Haben beschlossen, das vorliegende Abkommen zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten bestellt,

Der Bundespräsident der Republik Österreich:

Seine Majestät der König der Belgier:

Die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart haben:

___________________

1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1957,

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10003578

Dokumentnummer

NOR11003607

alte Dokumentnummer

N2199811547O