Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Österreichisch-ungarische Vorkriegsschulden
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 284/1932Bundesgesetzblatt Nr. 284 aus 1932,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
39/09 Auslandsschulden
Text
Artikel IV. Die gegenwärtige Vereinbarung wird gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des im Haag am 20. Jänner 1930 unterzeichneten allgemeinen Abkommens, betreffend die österreichischen Reparationen, in Kraft treten.Artikel römisch vier. Die gegenwärtige Vereinbarung wird gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des im Haag am 20. Jänner 1930 unterzeichneten allgemeinen Abkommens, betreffend die österreichischen Reparationen, in Kraft treten.
Geschehen im Haag, in zwei Ausfertigungen am 20. Jänner neunzehnhundertdreißig.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2014
Dokumentnummer
NOR12041702
Alte Dokumentnummer
N3193252369L