Norm Untersagung der Herstellung und Einfuhr von Drittelgoldgegenständen× ▾ ‹›Gliederung Untersagung der Herstellung und Einfuhr von Drittelgoldgegenständen Fassungen (Gesetz) ab 15.04.1954 — BGBl. Nr. 70/1954 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 15.04.195427.03.1997 BGBl. Nr. 70/1954 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 82/1997 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 15.04.1954 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1