in Schweden:
auf die staatliche Einkommensteuer und die allgemeine
Gemeindesteuer, die Gegenstand der Veranlagungen des Kalenderjahres 1960 (hinsichtlich der Einkünfte des Kalenderjahres 1959 oder des entsprechenden Rechnungsjahres) und späterer Kalenderjahre bilden;
auf die Kuponsteuer von Dividenden, die nach dem 31. Dezember 1958 fällig werden;
auf die Seemansteuer, die für die Zeit nach dem 31. Dezember 1958 erhoben wird;
auf die Abgaben auf besondere Vorteile und Gerechtigkeiten,
die für die Zeit nach dem 31. Dezember 1958 erhoben werden;
auf die staatliche Vermögensteuer, die Gegenstand der Veranlagung des Kalenderjahres 1960 (hinsichtlich des Vermögens am Ende des Kalenderjahres 1959) und späterer Kalenderjahre bildet;
auf die sonstigen schwedischen Steuern, die Gegenstand der Veranlagungen des Kalenderjahres 1960 und späterer Kalenderjahre bilden.