in Schweden:
auf die staatliche Einkommensteuer, die staatliche Vermögensteuer und die allgemeine Gemeindesteuer, die Gegenstand der Veranlagungen des Kalenderjahres, das auf das Kündigungsjahr folgt, bilden;
auf die Kuponsteuer von Dividenden, die während des Kündigungsjahres fällig werden;
auf die Seemannsteuer, die für das Kündigungsjahr erhoben wird;
auf die Abgaben auf besondere Vorteile und Gerechtigkeiten, die für das Kündigungsjahr erhoben werden;
auf die sonstigen schwedischen Steuern, die Gegenstand der Veranlagungen des Kalenderjahres, das auf das Kündigungsjahr folgt, bilden.