Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommensteuer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 99/1965 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 231/2001Bundesgesetzblatt Nr. 99 aus 1965, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 231 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 20Artikel 20
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
ARTIKEL XXARTIKEL römisch zwanzig
Die Bestimmungen dieses Abkommens dürfen nicht so ausgelegt werden, daß sie in irgendeiner Weise Befreiungen, Abzüge, Anrechnungen und andere Begünstigungen einschränken, die derzeit oder künftig durch die Gesetze eines der Vertragstaaten bei Ermittlung der Steuer dieses Vertragstaates gewährt werden.
Dokumentnummer
NOR12044649
Alte Dokumentnummer
N3196535570J