Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Niederlande)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 191/1971Bundesgesetzblatt Nr. 191 aus 1971,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 30Artikel 30
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
ABSCHNITT VIIABSCHNITT römisch sieben
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 30
Inkrafttreten
(1) Dieses Abkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Den Haag ausgetauscht werden.
(2) Dieses Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft, und seine Bestimmungen sind für die Steuerjahre und Steuerzeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 1969 beginnen.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2025
Dokumentnummer
NOR12045248
Alte Dokumentnummer
N3197120287L