Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Indien über Finanzhilfe (Indien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 457/1975Bundesgesetzblatt Nr. 457 aus 1975,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 4
Der in Artikel 1 erwähnte Darlehensvertrag mit der Österreichischen Kontrollbank AG wird innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung dieses Abkommens abgeschlossen. Die Lieferverträge für Investitionsgüter werden innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages abgeschlossen. Dieser Zeitraum kann einvernehmlich verlängert werden.
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2015
Dokumentnummer
NOR12046387
Alte Dokumentnummer
N3197544818L