Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 64/1975Bundesgesetzblatt Nr. 64 aus 1975,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 30Artikel 30
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 30
1.Ziffer eins Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Bern ausgetauscht werden.
2.Ziffer 2 Dieses Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist anzuwenden:
auf die im Abzugsweg (an der Quelle) erhobenen Steuern von den nach dem 31. Dezember 1974 zugeflossenen Einkünften;
auf die sonstigen für das Jahr 1975 und die folgenden Jahre erhobenen Steuern.
3.Ziffer 3 Die Bestimmungen des Artikels 5 Absatz 2 lit. g gelten nur für Bauausführungen oder Montagen, die nach dem 31. Dezember 1974 begonnen werden.Die Bestimmungen des Artikels 5 Absatz 2 Litera g, gelten nur für Bauausführungen oder Montagen, die nach dem 31. Dezember 1974 begonnen werden.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2025
Dokumentnummer
NOR12046382
Alte Dokumentnummer
N3197541903J