Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (China)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 679/1992 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 2/2025Bundesgesetzblatt Nr. 679 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 2 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
19.11.2024
Unterzeichnungsdatum
10.04.1991
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER VOLKSREPUBLIK CHINA ZUR BESEITIGUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERVERKÜRZUNG UND -UMGEHUNG
StF: BGBl. Nr. 679/1992 (NR: GP XVIII RV 233 AB 445 S. 69. BR: AB 4253 S. 553.)
Sprachen
Chinesisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 des Abkommens wurden am 5. August 1991 bzw. 14. August 1992 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 29 mit 1. November 1992 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, des Abkommens wurden am 5. August 1991 bzw. 14. August 1992 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 29, mit 1. November 1992 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Volksrepublik China,
vonvon dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
habenhaben folgendes vereinbart:
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA China plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA China plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2025
Dokumentnummer
NOR40267774