Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Großkreditmeldungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 772/1993Bundesgesetzblatt Nr. 772 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Beachte
Soweit sich diese Verordnung an meldepflichtige Institute gemäß
§ 1 Abs. 1 Z 4 bis 6 richtet, tritt sie mit Inkrafttreten desParagraph eins, Absatz eins, Ziffer 4 bis 6 richtet, tritt sie mit Inkrafttreten des
EWR-Abkommens, frühestens mit 1. 1. 1994, in Kraft (vgl. § 13 Abs. 2)EWR-Abkommens, frühestens mit 1. 1. 1994, in Kraft vergleiche Paragraph 13, Absatz 2,)
Text
Großkreditmeldung
§ 2. (1) In der Großkreditmeldung sind die Kredite, Kreditrahmen, Promessen, die einem Kreditnehmer oder einer Kreditnehmergruppe (§ 6) eingeräumt wurden, und die tatsächlichen Ausnützungen nach folgenden Kreditarten aufzugliedern:Paragraph 2, (1) In der Großkreditmeldung sind die Kredite, Kreditrahmen, Promessen, die einem Kreditnehmer oder einer Kreditnehmergruppe (Paragraph 6,) eingeräumt wurden, und die tatsächlichen Ausnützungen nach folgenden Kreditarten aufzugliedern:
revolvierend ausnützbare Kredite;
Einmalkredite und Darlehen;
durchlaufende Kredite (Treuhandkredite);
Haftungskredite zugunsten eines anderen meldepflichtigen Instituts;
sonstige Haftungskredite;
Aktivposten aus dem Leasinggeschäft.
(2)Absatz 2,Gesondert auszuweisen sind:
Als Unterposten Kredite, Kreditrahmen, Promessen und Ausnützungen nach Abs. 1, soweit vom Bund oder von einem Land eine Haftung übernommen wurde;Als Unterposten Kredite, Kreditrahmen, Promessen und Ausnützungen nach Absatz eins,, soweit vom Bund oder von einem Land eine Haftung übernommen wurde;
die Summe der Kredite, Kreditrahmen, Promessen und Ausnützungen nach Abs. 1, für die ein anderes meldepflichtiges Institut haftet;die Summe der Kredite, Kreditrahmen, Promessen und Ausnützungen nach Absatz eins,, für die ein anderes meldepflichtiges Institut haftet;
(3)Absatz 3,Als Kreditnehmer oder Kreditnehmergruppe ist bei der Position Wechsel der Einreicher des Wechsels zu melden.
Dokumentnummer
NOR12052659
Alte Dokumentnummer
N3199330746J