Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Großkreditmeldungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 772/1993 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 475/2006Bundesgesetzblatt Nr. 772 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 475 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Text
Stammdatenmeldung
§ 3. (1) Die Stammdatenmeldung hat zu enthalten:Paragraph 3, (1) Die Stammdatenmeldung hat zu enthalten:
Name (protokollierter Firmenwortlaut), Geburtsdatum oder Firmenbuchnummer, Rechtsform, Sitz, Sitzstaat und Anschrift des Kreditnehmers sowie der Kreditnehmergruppe; weiters ist anzugeben, ob der Kreditnehmer ein Kreditinstitut ist;
die von der Oesterreichischen Nationalbank bekanntgegebene Identnummer des Kreditnehmers (der Kreditnehmergruppe);
die Zugehörigkeit des Kreditnehmers (Kreditnehmergruppe) zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß § 27 Abs. 4 und 4a BWG sowie deren Identnummer, Bezeichnung und Zusammensetzung; die Angabe der Zugehörigkeit eines Kreditnehmers (einer Kreditnehmergruppe) zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß § 27 Abs. 4 Z 1 BWG, bei der das kreditgewährende Kreditinstitut die Konzernmutter ist, sowie zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß § 27 Abs. 4 Z 2 BWG, kann unterbleiben.die Zugehörigkeit des Kreditnehmers (Kreditnehmergruppe) zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß Paragraph 27, Absatz 4 und 4 a BWG sowie deren Identnummer, Bezeichnung und Zusammensetzung; die Angabe der Zugehörigkeit eines Kreditnehmers (einer Kreditnehmergruppe) zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß Paragraph 27, Absatz 4, Ziffer eins, BWG, bei der das kreditgewährende Kreditinstitut die Konzernmutter ist, sowie zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß Paragraph 27, Absatz 4, Ziffer 2, BWG, kann unterbleiben.
(2)Absatz 2,Eine Stammdatenmeldung ist zu erstatten bei:
Erstmeldung eines Kreditnehmers oder einer Kreditnehmergruppe;
Änderungen in den Stammdaten eines bereits gemeldeten Kreditnehmers oder einer bereits gemeldeten Kreditnehmergruppe;
Dokumentnummer
NOR12056805
Alte Dokumentnummer
N3199813177U