Norm Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft× ▾ ‹›Gliederung Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft Fassungen (Gesetz) ab 04.12.1999 — BGBl. II Nr. 448/1999▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 04.12.199931.12.2018 § → § BGBl. II Nr. 448/1999 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 31.01.199803.12.1999 § → § BGBl. II Nr. 30/1998 31.12.199730.01.1998 BGBl. II Nr. 430/1997 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 04.12.1999 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1I. Maßgebender EinheitswertII. Gewinnermittlung bis zu einem Einheitswert von 900 000 S§ 2Grundbetrag§ 3Forstwirtschaft§ 4Weinbau§ 5Gartenbau§ 6Buschenschank im Rahmen des Obstbaues, land- und | forstwirtschaftlicher Nebenerwerb und Be- oder Verarbeitung§ 7Außergewöhnliche Ernteschäden und besondere ViehverlusteIII. Gewinnermittlung bei einem Einheitswert von mehr als 900 000 S Einnahmen-Ausgaben-Rechnung§ 8§ 9Forstwirtschaft§ 10Weinbau§ 11Gartenbau§ 12Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb und Be- oder | VerarbeitungIV. Gewinnerhöhende und gewinnmindernde Beträge§ 13§ 14Zeitliche Anwendung