Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Belgien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 27/1952Bundesgesetzblatt Nr. 27 aus 1952,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
III.römisch drei.
Österreichische Staatsbürger, die Besitzer eines gültigen Reisepasses sind, können sich ohne Rücksicht auf den Ausgangsort und die Reiseroute nach Belgien begeben und sich dort für eine Höchstdauer von zwei aufeinanderfolgenden Monaten aufhalten, ohne genötigt zu sein, vorher einen Sichtvermerk zu erlangen.
Zuletzt aktualisiert am
25.06.2014
Dokumentnummer
NOR12058568
Alte Dokumentnummer
N4195212770I