Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe (Uruguay)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 223/1963Bundesgesetzblatt Nr. 223 aus 1963,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 3
Diese Begünstigungen finden keine Anwendung auf uruguayische Staatsangehörige, die sich nach Österreich in der Absicht begeben wollen, dort einen Beruf oder eine entgeltliche oder auf Erwerb gerichtete Tätigkeit auszuüben.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2014
Dokumentnummer
NOR12058832
Alte Dokumentnummer
N4196334403L