Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 275/1965Bundesgesetzblatt Nr. 275 aus 1965,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
Artikel 2
Auf jedem Formblatt ist der feststehende Wortlaut siebensprachig in Französisch, Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch und Türkisch vorgedruckt.
Alle Formblätter enthalten den Vermerk, daß der Auszug auf Grund dieses Übereinkommens erteilt wird.
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2018
Dokumentnummer
NOR12058934
Alte Dokumentnummer
N4196534448L