Rechtstracker.at

§ 5

Fassungen
13.07.1968 bis 30.04.2002 — BGBl. Nr. 251/1968 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 513.07.196830.04.2002 BGBl. Nr. 251/1968 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 151/2002

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Munitionslagerung in militärischen Anlagen, die nicht militärische Munitionslager sind

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 251 aus 1968, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 151 aus 2002,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

13.07.1968BGBl. Nr. 251/1968

Außerkrafttretensdatum

30.04.2002aufgehoben durch BGBl. II Nr. 151/2002

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Paragraph 5,

In Ermangelung anderer zulässiger Einlagerungsmöglichkeiten ist die Lagerung von Munition sowie von Schieß-, Spreng- und Zündmitteln in unbewohnten Gebäuden militärischer Anlagen, die nicht militärische Munitionslager sind, während des Zeitraumes, der zur Bereitstellung einer den Bestimmungen des Paragraph 2, 3, oder 4 oder den Bestimmungen der Verordnung über militärische Munitionslager entsprechenden Einlagerungsmöglichkeit notwendig ist, zulässig, sofern

  1. Litera a
    das Gebäude hinsichtlich seiner bautechnischen Beschaffenheit den im Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 4, der Verordnung über militärische Munitionslager beschriebenen Bauwerken vergleichbar ist oder durch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen sicherheitstechnisch angeglichen wurde und
  2. Litera b
    durch eine auf die bautechnische Beschaffenheit des Gebäudes und allfällige zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen Bedacht nehmende Beschränkung der einzulagernden Gegenstände und Stoffe nach Art und Menge eine Gefährdung von Menschen oder Sachen außerhalb des Gebäudes nach Möglichkeit ausgeschlossen wird.

Schlagworte

Schießmittel, Sprengmittel, Aufbewahrungsmöglichkeit

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2023

Gesetzesnummer

10005334

Dokumentnummer

NOR12059153

Alte Dokumentnummer

N4196811299A

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1968/251/P5/NOR12059153