Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 538/1974Bundesgesetzblatt Nr. 538 aus 1974,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Index
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
Text
Artikel 11
Nach Hinterlegung der sechsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde werden die Vertragsstaaten so bald wie möglich die Errichtung eines Organes im Rahmen der Vereinten Nationen fordern, an das sich Personen, die sich auf dieses Übereinkommen berufen, zur Prüfung ihres Anspruches und um Unterstützung bei dessen Einbringung bei der zuständigen Behörde wenden können.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2015
Dokumentnummer
NOR12059943
Alte Dokumentnummer
N4197434990L