Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzabfertigung Bahnhof Tarvisio Centrale, Villach-Tarvisio (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 469/1985Bundesgesetzblatt Nr. 469 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Text
Artikel 4
Die Zone für den Güterverkehr umfaßt
die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Räume und Anlagen, und zwar:
die im Artikel 3 Punkt 1 angeführten Räume und Anlagen;
den Bereich der Gleise 4, 5, 6, 7 und 8;
das nördlich des Aufnahmegebäudes gelegene Gütermagazin, das für die Aufbewahrung und Abfertigung von Stückgut bestimmt ist, sowie alle Verbindungswege;
die von den österreichischen Bediensteten allein benützten, im Artikel 3 Punkt 2 angeführten vier Räume.
Zuletzt aktualisiert am
08.05.2014
Dokumentnummer
NOR12061461
Alte Dokumentnummer
N4198513208L